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IHK-Vorabprüfung: die offizielle Einschätzung zu deinem Firmennamen

Bevor das Registergericht deinen Firmennamen einträgt, holt es bei Zweifeln eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer ein. Genau diese Einschätzung kannst du dir vorab holen — selbst oder bequem über uns.

Selbst anfragen — kostenlos

Die Voranfrage kannst du auch komplett selbst bei deiner IHK stellen. Wie du deine zuständige Kammer findest und welche Angaben sie braucht, erklären wir dir Schritt für Schritt.

Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung

Von uns erledigen lassen — 9,90 €

Spar dir die Arbeit: Wir ordnen deine zuständige IHK zu, formulieren die förmliche Voranfrage und versenden sie für dich. Die Antwort der Kammer kommt direkt an deine E-Mail.

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Warum sich das lohnt — und warum es keine Pflicht ist

Die Voranfrage ist freiwillig: Du kannst auch direkt zum Notar gehen. Wird der Name aber erst vom Registergericht beanstandet (fehlende Kennzeichnungskraft, Irreführung oder Verwechselbarkeit mit einer am Ort eingetragenen Firma), kostet das Wochen und eine geänderte notarielle Urkunde. Die IHK-Einschätzung vorab ist die günstigste Versicherung dagegen — es antwortet dieselbe Stelle, die das Gericht im Zweifel selbst fragt.

Häufige Fragen

Ist die IHK-Antwort verbindlich?

Nein — es ist eine fachkundige, aber unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ist trotzdem das stärkste Signal vor dem Notartermin, denn das Registergericht holt bei Zweifeln genau diese Stellungnahme ein.

Muss ich die Voranfrage machen?

Nein, sie ist komplett freiwillig. Sie reduziert nur das Risiko, dass dein Name nach dem (kostenpflichtigen) Notartermin vom Registergericht zurückgewiesen wird.

Wann bekomme ich eine Antwort?

Die Kammern antworten erfahrungsgemäß innerhalb weniger Werktage — direkt an deine E-Mail-Adresse.