GmbH-Namen prüfen: So akzeptiert das Registergericht deinen Wunschnamen
Bevor eine GmbH zum Notar geht, sollte ihr Name drei Prüfungen bestanden haben: die formalen Regeln des GmbH- und Handelsrechts, den Abgleich mit dem Handelsregister und den Blick ins Markenregister. Scheitert der Name erst beim Registergericht, kostet das Wochen — und eine geänderte notarielle Urkunde. Diese Seite erklärt die Regeln; den kompletten Register-Check erledigst du direkt hier:
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Was § 4 GmbHG für den Namen vorschreibt
Die Firma einer GmbH muss den Rechtsformzusatz tragen: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung — in der Praxis fast immer „GmbH". Davor bist du frei in der Wahl zwischen drei Namensarten (auch kombiniert):
- Personenfirma: „Müller & Sohn GmbH" — klassisch, baut auf dem Gesellschafternamen auf.
- Sachfirma: „Norddeutsche Fenstertechnik GmbH" — beschreibt die Tätigkeit; braucht einen unterscheidungskräftigen Zusatz, ein reiner Gattungsbegriff („Fenstertechnik GmbH") reicht nicht.
- Fantasiefirma: „Zalando", „Trivago" — heute der häufigste Weg, weil markenfähig und bundesweit unterscheidbar. Auch englische oder Kunstwörter sind zulässig, solange sie aussprechbar sind.
Woran GmbH-Namen beim Registergericht scheitern
Die zwei zentralen Hürden stehen im HGB:
- Kennzeichnungskraft (§ 18 Abs. 1 HGB): Der Name muss zur Kennzeichnung geeignet sein. Reine Branchen- oder Gattungsbegriffe („Bau GmbH", „Consulting GmbH") und bloße Buchstabenkombinationen ohne Aussprechbarkeit werden regelmäßig zurückgewiesen.
- Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB): Der Name darf über Art, Umfang oder Verhältnisse des Geschäfts nicht täuschen. Kritisch sind Begriffe wie „Institut", „Akademie", „Deutsche…" oder „International", wenn dahinter kein entsprechender Betrieb steht — und gesetzlich geschützte Begriffe wie „Bank" (§ 39 KWG) oder „Versicherung" (§ 6 VAG) sind ohne Erlaubnis tabu.
- Unterscheidbarkeit am Ort (§ 30 HGB): Am selben Ort bzw. in derselben Gemeinde darf sich der Name von allen bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Deshalb ist die Handelsregister-Suche Pflicht — bundesweit, denn auch der künftige Sitz kann sich ändern.
Handelsregister frei ≠ rechtlich sicher: der Markencheck
Weder Notar noch Registergericht prüfen, ob dein GmbH-Name eine eingetragene Marke verletzt. Eine Abmahnung kommt später vom Markeninhaber — im schlimmsten Fall mit Umfirmierung, neuem Briefpapier und verlorenem Google-Ranking. Prüfe deshalb immer DPMA, EUIPO und WIPO (unser Check macht das automatisch, inklusive der Nizza-Klassen deiner Branche). Umgekehrt gilt: Der Handelsregistereintrag schützt deinen Namen nur örtlich — bundesweiten Schutz bekommst du erst mit einer eigenen Marke (DPMA ab 290 € für drei Klassen).
Checkliste vor dem Notartermin
- Name enthält „GmbH" und ist kennzeichnungskräftig, nicht irreführend
- Kostenloser Register-Check: Handelsregister bundesweit + Marken + Domains
- Bei ähnlichen Marken in deiner Branche: kurze Einschätzung vom Markenrechtsanwalt (Erstberatung meist 100–250 €)
- IHK-Vorabprüfung anfragen (meist kostenlos)
- Wunsch-Domain registrieren, bevor der Name öffentlich wird