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GmbH-Namen prüfen: So akzeptiert das Registergericht deinen Wunschnamen

Bevor eine GmbH zum Notar geht, sollte ihr Name drei Prüfungen bestanden haben: die formalen Regeln des GmbH- und Handelsrechts, den Abgleich mit dem Handelsregister und den Blick ins Markenregister. Scheitert der Name erst beim Registergericht, kostet das Wochen — und eine geänderte notarielle Urkunde. Diese Seite erklärt die Regeln; den kompletten Register-Check erledigst du direkt hier:

GmbH-Wunschnamen sofort prüfen — Handelsregister, Marken (DPMA/EUIPO/WIPO) und Domains in einem Durchlauf, kostenlos:

Was § 4 GmbHG für den Namen vorschreibt

Die Firma einer GmbH muss den Rechtsformzusatz tragen: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung — in der Praxis fast immer „GmbH". Davor bist du frei in der Wahl zwischen drei Namensarten (auch kombiniert):

Woran GmbH-Namen beim Registergericht scheitern

Die zwei zentralen Hürden stehen im HGB:

Praxis-Tipp: Das Registergericht holt bei Zweifeln eine Stellungnahme der IHK ein. Wer den Namen vorab selbst von der IHK prüfen lässt (bei den meisten IHKs kostenlos, z. B. Berlin 45 €), erspart sich die Zurückweisung nach dem Notartermin.

Handelsregister frei ≠ rechtlich sicher: der Markencheck

Weder Notar noch Registergericht prüfen, ob dein GmbH-Name eine eingetragene Marke verletzt. Eine Abmahnung kommt später vom Markeninhaber — im schlimmsten Fall mit Umfirmierung, neuem Briefpapier und verlorenem Google-Ranking. Prüfe deshalb immer DPMA, EUIPO und WIPO (unser Check macht das automatisch, inklusive der Nizza-Klassen deiner Branche). Umgekehrt gilt: Der Handelsregistereintrag schützt deinen Namen nur örtlich — bundesweiten Schutz bekommst du erst mit einer eigenen Marke (DPMA ab 290 € für drei Klassen).

Checkliste vor dem Notartermin

  1. Name enthält „GmbH" und ist kennzeichnungskräftig, nicht irreführend
  2. Kostenloser Register-Check: Handelsregister bundesweit + Marken + Domains
  3. Bei ähnlichen Marken in deiner Branche: kurze Einschätzung vom Markenrechtsanwalt (Erstberatung meist 100–250 €)
  4. IHK-Vorabprüfung anfragen (meist kostenlos)
  5. Wunsch-Domain registrieren, bevor der Name öffentlich wird
Gründest du eine UG statt einer GmbH? Dann gelten Besonderheiten beim Rechtsformzusatz — siehe UG-Namen prüfen (§ 5a GmbHG).